AGB
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1. Unter der Bezeichnung VICONNECT bieten mehrere Dolmetscherinnen ihre Leistungen im jeweils eigenen Namen und auf eigene Rechnung an.
2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen VICONNECT nachfolgend „Dolmetscherin“ genannt und ihren Auftraggebern.
3. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Dolmetscherin dies schriftlich oder per E-Mail anerkannt hat.
4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Leistungen der Dolmetscherin und Verschwiegenheit
1. Die Dolmetscherin bietet über unterschiedlich internetbasierte Systeme Videodolmetschdienstleistungen zur Übertragung von laut- und gebärdensprachlichen Inhalten annähernd in Echtzeit an. Die Dolmetscherin erbringt nur solche Leistungen, die in dem jeweiligen Auftrag und in diesen Bedingungen ausgewiesen sind.
2. Der Zugang des Auftraggebers zum Internet und die zur Internetnutzung erforderliche Hard- und Software sind nicht Gegenstand der Leistungen der Dolmetscherin. Der Internetzugang, die erforderliche Hard- und Software sind durch den Kunden bereitzustellen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
3. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung des Auftrages bekanntwerdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und insbesondere keinen rechtswidrigen Nutzen daraus zu ziehen.
4. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen und Unterlagen, die allgemein bekannt sind und/oder von Dritten öffentlich bekannt gegeben wurden.
§ 3 Vertragsschluss und Buchungen
1. Die Dolmetscherin unterbreitet dem Auftraggeber auf mündliche Aufforderung, schriftliche Anfrage, Anfrage per E-Mail oder über die Internetseite von VICONNECT ein Angebot für die von ihm gewünschte Leistung. Der verbindliche Vertragsschluss setzt zunächst die Übermittlung des Auftrages per E-Mail oder durch Zusendung eines unterschriebenen Auftrages durch den Auftraggeber voraus. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Dolmetscherin dem Auftraggeber den Inhalt des Auftrages schriftlich, in Textform oder durch Erbringung der Leistung bestätigt hat.
2. Die Angebote der Dolmetscherin sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind jeweils die im individuellen Angebot aufgeführten Preise. Zu den in den Angeboten aufgeführten Netto-Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen, sofern die Dolmetscherin im Zeitpunkt der Auftragsdurchführung nicht von der Umsatzsteuer befreit sein sollte.
3. Der Auftraggeber muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 18 Jahre alt sein, soweit die Buchung nicht im Namen und im Auftrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt.
4. Erfolgt der Auftrag über das Buchungssystem der Internetseite von VICONNECT müssen Buchungen mit angemessener Vorlaufzeit vor dem Dolmetschtermin erfolgen, um eine Terminswahrnehmung gewährleisten zu können.
Die Dolmetscherin ist jedoch grundsätzlich bemüht, auch kurzfristig gebuchte Termine zu ermöglichen; kann dies jedoch im Einzelfall nicht immer gewährleisten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass sich die Dolmetscherin grundsätzlich mit Hilfe der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden einschlägigen Unterlagen (z.B. besondere Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Fachterminologie, Vorträge, Berichte, Referate, Organigramme, Tagesordnungen etc.) auf den Termin vorbereiten muss, um eine fehlerfreie Leistung gewährleisten zu können. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, der Dolmetscherin so bald wie möglich, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen in einem gängigen Dateiformat auszuhändigen. Die Dolmetscherin weist den Auftraggeber rechtzeitig darauf hin, falls der Umfang der Unterlagen oder der Zeitpunkt der Überlassung eine sachgerechte Vorbereitung des Termins nicht zulassen.
2. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Veranstaltung verlesen werden, erhält die Dolmetscherin rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Kopie, die – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist – auch nach Veranstaltungsende bei ihr verbleiben oder vernichtet werden kann.
3. Der Dolmetscherin sind auch Filmeinspielungen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung zu stellen.
4. Erfolgt die Verdolmetschung über eine vom Auftraggeber bereitgestellte technologische Plattform teilt der Auftraggeber vor der Auftragserteilung mit, welche Plattform eingesetzt wird. Die Plattform muss den Anforderungen der ISO 20108/20109 entsprechen. Der Aufraggeber gewährt der Dolmetscherin vor Veranstaltungs-/Auftragsbeginn ausreichende Zugriffzeiten auf die verwendete Plattform, damit diese von der Dolmetscherin getestet werden kann.
§ 5 Arbeitsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht der Dolmetscherin
1. Dem Aufraggeber ist bekannt, dass die Dolmetscherin keinen Einfluss auf die Internetgeschwindigkeit, den Bestand der notwendigen Leitungen oder den Betrieb der verwendeten Plattform hat. Die Dolmetscherin haftet daher nicht für eine Störung oder den Ausfall der verwendeten Technik, es sei denn, die Störung ist ausschließlich auf eine Fehlfunktion des eigenen Rechners des Dolmetschers zurückzuführen. Soweit die Störung nicht auf den Rechner der Dolmetscherin zurückzuführen ist, bleibt der Honoraranspruch des Dolmetschers bei einer Störung oder Ausfall des Systems/der Technik unberührt.
2. Bei einer Verdolmetschung über eine Internetplattform befinden sich der Dolmetscher, der Auftraggeber oder der Gehörlose nicht am selben Ort. Die Akustik vor Ort muss so beschaffen sein, dass das Hörverständnis der Dolmetscherin nicht beeinträchtigt wird (z.B. keine langanhaltende Nachhallzeit, störenden Neben- oder Hintergrundgeräusche etc.). Die Dolmetscherin weist den Auftraggeber darauf hin, dass die Sprachverständlichkeit wesentlich von der Nachhallzeit und den Hintergrundgeräuschen in einem Raum abhängt. Bei einer langen Nachhallzeit in einem Raum können die gesprochenen Worte nicht verklingen, bevor die nächsten Worte das Ohr des Hörers erreichen. Die Sprachverständlichkeit verschlechtert sich, der Zuhörer kann nur schwer verstehen, was gesagt wird. Lässt die Akustik eine angemessene Verdolmetschung nicht zu, hat der Auftraggeber für die Teilnehmer vor Ort Hör- und Sprechanlagen (Kopfhörer, Mikrofone etc.) bereitzustellen.
3. Die Dolmetscherin weist den Auftraggeber darauf hin, dass es in den nachfolgenden Fällen grundsätzlich erforderlich ist, mehrere Dolmetscher einzusetzen: Die Dolmetschzeit dauert zusammenhängend länger als 60 Minuten und es besteht keine Möglichkeit zur Steuerung von Pausen/Unterbrechungen oder an dem zu dolmetschenden Gespräch nehmen vier oder mehr Gesprächsteilnehmer teil oder Dolmetschen bei inner- wie außerbetrieblichen Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen und Lehrgängen mit einem Theorieanteil von mehr als 50 %, oder Prüfungen,Betriebsversammlungen unabhängig von der Dauer, Gespräche mit Gehörlosen mit nur wenig gebärdensprachlicher Kompetenz oder Einarbeitungsphasen während einer Nachtschicht.
4. Die Dolmetscherin behält sich vor, die Durchführung eines Auftrags im Einzelfall aus wichtigem Grund zurückzuweisen oder abzubrechen, wenn z.B. strafbare oder gesetzeswidrige Inhalte kommuniziert werden, Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen, der Inhalt wegen der Komplexität die Qualifikation der zur Verfügung stehenden Fachkräfte übersteigt oder die Dolmetscherin die vorstehendem Arbeitsbedingungen nicht vorfindet und/oder der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt hat. Der Honoraranspruch der Dolmetscherin bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten.
2. Erbringt die Dolmetscherin ihre Leistungen, obwohl sie bei Leistungsbeginn nicht die in § 5 geregelten Arbeitsbedingungen vorfindet, kann der Auftraggeber in diesem Fall keine Rechte aus einer auf die unzureichenden Arbeitsbedingungen zurückzuführende Schlechtleistung geltend machen. Insbesondere ist eine Minderung des Honorars in diesem Fall ausgeschlossen.
3. Die Haftung der Dolmetscherin richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
4. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Dolmetscherin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dolmetscher im selben Umfang.
5. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und dem Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzug oder Unmöglichkeit.
6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 7 Vertragsänderungen
Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, ist sie bereit nach besten Kräften und soweit ihr dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dies ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte
1. Das Produkt der Dolmetschleistung ist – soweit nicht ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart worden ist – ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.
2. Eine Aufzeichnung der Dolmetschleistung ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. In dieser Vereinbarung ist insbesondere auch zu regeln, welche Nutzungsrechte dem Auftraggeber zur Verwendung der Aufzeichnung übertragen werden. Falls es die Parteien verabsäumen, eine hinreichend deutliche Regelung zu den Nutzungs- und Urheberrechten an der Aufzeichnung zu treffen, ist eine Verwertung der Aufzeichnung zu welchem Zweck auch immer nur mit schriftlicher Zustimmung des Dolmetschers gestattet.
3. Jede weitere Verwendung der Dolmetschleistung bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Auch insoweit gilt § 8 Abs. 2 dieser Bedingungen.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt die Dolmetscherin dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung unmittelbar nach dem Termin/der Veranstaltung in Rechnung. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Bei einem Auftragsvolumen über 1.500,00 € kann die Dolmetscherin mit der Auftragserteilung 30 % des vereinbarten Honorars vorab verlangen.
§ 10 Datenschutzbestimmungen
1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die Dolmetscherin. Verantwortliche: Frau Silke Herwig, Rablstr. 45, 81669 München, Deutschland, E-Mail: kontakt@silkeherwig.de, Tel.: +49 (0) 89 472564.
2. Der Auftraggeber der Dolmetscherin kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt die Dolmetscherin eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Die Dolmetscherin erhebt und verwendet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der BRD. Die Dolmetscherin erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen:
Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und /oder Mobilfunk), weitere Informationen, die für die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind.
Die Erhebung der Daten erfolgt, um den Auftraggeber als Kunden identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
3. Die für die Auftragsabwicklung von der Dolmetscherin erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse der Dolmetscherin an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.
4. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer der Dolmetscherin. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers.
5. Der Auftraggeber hat das Recht,
gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der Dolmetscherin zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Dolmetscherin die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;
gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von der Dolmetscherin verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können der Auftraggeber Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei der Dolmetscherin erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner bei der Dolmetscherin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner bei der Dolmetscherin gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, die Dolmetscherin die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die er der Dolmetscherin bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder den Unternehmenssitz der Dolmetscherin wenden.
6. Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.
7. Möchte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an:
kontakt@silkeherwig.de
Die Dolmetscherin hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Die Dolmetscherin passt die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.
Der Text der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist von Herrn Rechtsanwalt Hermann J. Bauch, Paul-Finger-Str. 12, 50858 Köln, gefertigt worden, soweit er nicht gesetzliche Anforderungen wörtlich oder sinngemäß wiedergibt. Die Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Rechtsanwaltskanzlei Hermann J. Bauch.